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  Lesseps beging mit dem Panamakanalbau 4
 

Und dieser Ausschuss ist es, um die sich zahlreiche Korruptionsanklagen ranken, die glücklicherweise, keinen Eingang in diesen Bericht finden, die jedoch klar den Zustand unserer derzeitigen parlamentarischen und finanziellen Welt aufzeige. Am 8. Juni 1888 wurde ein Gesetz verabschiedet, dass der Panamakanal -Gesellschaft die Ausgabe einer Lotterieanleihe gestattete.

Nach dem Gesetz sollten die Zinsen und die auszulosenden Tilgungsbeträge der Lotterieanleihe durch ein Depot französischer Rentenwerte oder staatlich garantierter Wertpapiere garantiert werden Garantiefonds. Nach diesem Gesetz war die Panamakanal -Gesellschaft autorisiert, eine Lotterieanleihe bis zu einer Höchstsumme 600 Millionen Goldfranken aufzulegen. Die Höchstsumme musste zur Absicherung der Losanleihe um einen  noch einzurichtenden  Garantiefonds erhöht werden. Diese Erhöhung soll nicht 20 Prozent der Höchstsumme unterschreiten.

Das mit der Lotterieanleihe gegebene Garantieversprechen einer fast insolventen Gesellschaft sollte lediglich das Publikum zur Zeichnung animieren. Die Frage sei erlaubt, ob die Lotterieanleihe es wirklich wert war, vom französischen Parlament genehmigt zu werden. Zur gleichen Zeit wurde am 10. Dezember 1887 ein Vertrag mit Herrn Eiffel unterzeichnet.

 Herr Leopold Goirand sagte auf der Sitzung des Parlaments am 27. April 1888: Immer wenn die Panamakanal -Gesellschaft um öffentlichen Kredit ersucht, sind es zwei Dinge, die sie sorgfältig in ihren Werbeschriften betont: Die Eröffnung des Kanals zu einem festgesetzten Datum und das Bestehen eines Pauschalvertrages.

 

Herr Monchicourt erklärt die Notwendigkeit des Vertrages mit Eiffel wie folgt: Das 1887 modifizierte Projekt eines Schleusenkanals bedurfte der Einschaltung eines weiteren. Unternehmens zusätzlich zu den bereits zugelassenen Bauunternehmen. Die Panamakanal- Gesellschaft bat Eiffel um seine Mitarbeit am Kanalvorhaben und bot ihm die Generalausführung des Schleusenbaus an. .


Eiffel, der seine bisherige Position als Konstrukteur nicht aufgeben wollte, lehnte es zunächst ab, den Auftrag für die Konstruktion der Schleusen sowie andere Arbeiten anzunehmen.


Die Kanalgesellschaft wollte sich jedoch, mit Rücksicht auf den von ihr verkündeten Fertigstellungstermin, möglichst gegen eine weitere Verzögerung absichern. Sie wollte mit dem Auftrag zum Schleusenbau auch alle damit zusammenhängenden Arbeiten auf den Unternehmer Eiffel abwälzen. Herr Eiffel, dem es gelungen war, die Ausgrabungsarbeiten einem Subunternehmer, der Firma Erzinger Dephieux, Galtier  et  Cie. zu übertragen, nahm schließlich die Vorschläge der Gesellschaft an.

Ursprünglich war die Anzahl der zu bauenden Schleusen auf zehn begrenzt. Die Panamakanal- Gesellschaft hatte jedoch die Wahl, die Anzahl der Schleusen auf acht zu reduzieren, unter der Voraussetzung, dass man Herrn Eiffel über diese Entscheidung bis zum I. April 1889 in Kenntnis zu setzen hat. Die Kostenschätzung für die zehn Schleusen beträgt 132.502.885 Goldfranken.

Was der Bericht des Liquidators verschweigt ist, dass die Zusammenarbeit mit Herrn Eiffel nur unter exorbitanten Opfern ermöglicht wurde. Sie umfaßten nicht nur außergewöhnliche Bedingungen zu Eiffels Gunsten, sondern auch Entschädigungen, welche von der Panamakanal- Gesellschaft anderen Großunternehmern gezahlt werden mussten, um die Kündigung bestehender Verträge zu erreichen. Es ist schwierig hier Zahlen zu nennen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben die Kündigungen der Panamakanal -Gesellschaft. zwischen 11 und 12 Millionen Goldfranken gekostet.

Der Vertrag mit Eiffel belief sich auf rund 33 Millionen Goldfranken. Um das Ausmaß dieser neuen Bedingungen einschätzen zu können, muss man wissen, dass die höchsten, von der Panamakanal -Gesellschaft an Unternehmer bzw. Generalunternehmer bis dahin gezahlten Beträge nie über 10 Goldfranken pro Kubikmeter Erdaushub betragen haben und dass Herrn Eiffel vertraglich 30 und 36 Goldfranken zugestanden wurden.

Die Ausgaben von vielen Millionen Goldfranken, zu denen noch weitere Millionen  kamen für Emissions-, Werbung- und Verwaltungskosten, mussten unausweichlich in die Katastrophe führen. Der 11. Dezember 1888, führen. Der 11. Dezember 1888, nachdem die Panamakanal -Gesellschaft das Recht zur Ausgabe ihrer Lotterieanleihe erhalten hatte, war die Kanalgesellschaft zahlungsunfähig.

Als die Rechnungen kamen, für Emissions-, Werbung- und Verwaltungskosten, mussten das unausweichlich in die Katastrophe führen. Der 11. Dezember 1888, führen. Der 11. Dezember 1888, nachdem die Panamakanal -Gesellschaft das Recht zur Ausgabe ihrer Lotterieanleihe erhalten hatte, war die Kanalgesellschaft zahlungsunfähig. Konkursverwalter wurden gerichtlich bestellt, die vergeblich versuchten, die Abwicklung der Geschäfte der Gesellschaft fortzuführen.

Durch ein Gerichtsurteil vom 4. Februar 1889 wurde die Auflösung der Gesellschaft offiziell beschlossen. Ein ehemaliger Minister namens Brunet wurde gesetzlich als Liquidator bestellt. Kraft seines Amtes versuchte Brunet, ,die Panamakanal- Gesellschaft von kostenträchtigen Vertragsverpflichtungen zu befreien. Dies gelang ihm in der Mehrzahl der Fälle, ohne dass er den kontrahierenden Unternehmern irgendeinen Schadenersatz oder Entschädigungen leisten musste. Er konnte nun über den größten Teil des Arbeitsmaterials der Panamakanal - Gesellschaft verfügen, das sich in einem sehr schlechten Zustand befand.

Die Verträge mit Eiffel bereiteten allerdings gewisse Schwierigkeiten. Wie der Liquidator, Herr Monchicourt, sagte, hat Eiffel für die notwendigen Installationen und die Beschaffung des Materials für den Bau von acht Schleusen Pauschalsummen sowie rückzahlbare Vorschüsse erhalten. Diese Geldzuweisungen sollten nicht nur den Wert von Installationen und Material abdecken, sondern auch noch die Kosten für deren Instandhaltung und Weiterbearbeitung bis zum endgültigen Abschluss der Arbeiten.

Dieser Teil der Arbeiten ist allerdings nicht beendet worden. Die Verträge umfaßten ebenfalls einen Teil des Entgelts an Eiffel, der bis zur Beendigung der Schleusenarbeiten zu zahlen war. Wie nun auf Anordnung des Liquidator vor Ort in Panama festgestellt wurde, hatte Herr Eiffel seine Verpflichtungen hinsichtlich Installationen und notwendigem Material zum Bau der acht Schleusen erfüllt. Die Unterbrechung der Arbeiten in Panama reduzierten den Aufwand Eiffels derartig, dass ihm Einnahmen zugute kämen, für die er keinerlei Leistungen erbracht hatte. Unter diesen Umständen hielt der Liquidator es für angebracht, von Eiffel einen Teil der gezahlten Pauschalbeträge zurückzufordern.

Die Rückzahlung wurde in Form eines Vergleichs auf eine Summe von drei Millionen Goldfranken festgelegt, die Eiffel in die Konkursmasse der Panamakanal -Gesellschaft eingezahlt hat. Gesundheitliche Gründe zwangen den Liquidator Brunet, sein Amt niederzulegen. Er wurde am 8 März 1890 durch Herrn Achille Monchicourt ersetzt. In seiner Eigenschaft als Liquidator hat Monchicort einen Bericht veröffentlicht, aus dem wir hier zahlreiche Auszüge zitiert haben.

Interessierte Kreise, das heißt die frustrierten Aktionäre und Obligationäre der Kanalgesellschaft, blieben nicht passiv. Sie übergaben bereits am 2. März 1888 der Generalstaatsanwaltschaft eine Beschwerde, deren Schlussfolgerungen es wert sind, hier berichtet zu werden. Dieser Beschwerdebrief besagt im wesentlichen, dass nach Angabe der Panamakanal -Gesellschaft die Menge an abgetragener Erde für den Schleusenkanal 43 Millionen Kubikmeter betragen soll.

Ende Oktober 1888, hatte die Kanalgesellschaft ihren Unternehmern 46.496:627 Kubikmeter an Erdarbeiten bezahlt. Der Kanal sollte demnach beendet sein. Die Gesellschaft kündigte zu dieser Zeit jedoch an, dass noch 24 Millionen Kubikmeter Erde abzutragen seien und dass der Schleusenkanal folglich erst halb fertig sei. Diese Zahlen sind von Gutachten als richtig anerkannt worden.

Dies bedeutet, dass die Panamakanal -Gesellschaft 22.500.000 Kubikmeter Erdaushub zuviel bezahlt hatte, zu einen Durchschnittspreis von 7, 75 Goldfranken je Kubikmeter. Daraus ergibt sich so die Beschwerde eine Summe von rund 175.000.000 Goldfranken, die durch überhöhte Abrechnungen zustande kam, was den Tatbestand der Buchfälschung darstellt. Es ist erstaunlich, dass eine glaubwürdige Beschwerde, die sich auf Gutachten stützt, ohne Ergebnis bleiben sollte.


Wie dem auch sei, die Aktionäre und Obligationäre reichten  beim Parlament ein Gesuch ein. Trotz aller Hindernisse, die sich auftaten, gelang es ihnen, dank der Unterstützung  durch zwei  Abgeordnete, den Herren Le Provost de Launay  und  Jules Delahape, das Gesuch als Tagesordnungspunkt am 21. Juni 1890 einzubringen.  Der vortragende Interessenvertreter, Herr Gauthier de Clagny, äußerte sich sehr klar. Die Aktionäre, sagte er, sind zu Recht darüber verwundert, so müssen Sie zugeben, dass in der Panamakanal -Gesellschaft nicht, wie in anderen Kapital gesellschaften  verfahren wurde.













































































































































 


 



 



 



 


 

 
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