Aktienfan
  Der Konkurs
 


Der Zusammenbruch

Die Ausgaben von vielen Millionen Goldfranken, zu denen noch weitere Millionen  kamen für Emissions-, Werbung- und Verwaltungskosten, mussten unausweichlich in die Katastrophe führen. Der 11. Dezember 1888, nachdem die Panamakanal -Gesellschaft das Recht zur Ausgabe ihrer Lotterieanleihe erhalten hatte, war die Kanalgesellschaft zahlungsunfähig.

Konkursverwalter wurden gerichtlich bestellt, die vergeblich versuchten, die Abwicklung der Geschäfte der Gesellschaft fortzuführen. Durch ein Gerichtsurteil vom 4. Februar 1889 wurde die Auflösung der Gesellschaft offiziell beschlossen. Ein ehemaliger Minister namens Brunet wurde gesetzlich als Liquidator bestellt. Kraft seines Amtes versuchte Brunet, die Panamakanal- Gesellschaft von kostenträchtigen Vertragsverpflichtungen zu befreien. Dies gelang ihm in der Mehrzahl der Fälle, ohne dass er den kontrahierenden Unternehmern irgendeinen Schadenersatz oder Entschädigungen leisten musste. Er konnte nun über den größten Teil des Arbeitsmaterials der Panamakanal - Gesellschaft verfügen, das sich in einem sehr schlechten Zustand befand.


            Die Verträge mit Eiffel bereiteten allerdings gewisse Schwierigkeiten. Wie der Liquidator, Herr Monchicourt, sagte, hat Eiffel für die notwendigen Installationen und die Beschaffung des Materials für den Bau von acht Schleusen Pauschalsummen sowie rückzahlbare Vorschüsse erhalten. Diese Geldzuweisungen sollten nicht nur den Wert von Installationen und Material abdecken, sondern auch noch die Kosten für deren Instandhaltung und Weiterbearbeitung bis zum endgültigen Abschluss der Arbeiten. Dieser Teil der Arbeiten ist allerdings nicht beendet worden. Die Verträge umfaßten ebenfalls einen Teil des Entgelts an Eiffel, der bis zur Beendigung der Schleusenarbeiten zu zahlen war. Wie nun auf Anordnung des Liquidator vor Ort in Panama festgestellt wurde, hatte Herr Eiffel seine Verpflichtungen hinsichtlich Installationen und notwendigem Material zum Bau der acht Schleusen erfüllt. Die Unterbrechung der Arbeiten in Panama reduzierten den Aufwand Eiffels derartig, dass ihm Einnahmen zugute kämen, für die er keinerlei Leistungen erbracht hatte.


    Unter diesen Umständen hielt der Liquidator es für angebracht, von Eiffel einen Teil der gezahlten Pauschalbeträge zurückzufordern. Die Rückzahlung wurde in Form eines Vergleichs auf eine Summe von drei Millionen Goldfranken festgelegt, die Eiffel in die Konkursmasse der Panamakanal -Gesellschaft eingezahlt hat. Gesundheitliche Gründe zwangen den Liquidator Brunet, sein Amt niederzulegen. Er wurde am 8 März 1890 durch Herrn Achille Monchicourt ersetzt. In seiner Eigenschaft als Liquidator hat Monchicort einen Bericht veröffentlicht, aus dem wir hier zahlreiche Auszüge zitiert haben. Interessierte Kreise, das heißt die frustrierten Aktionäre und Obligationäre der Kanalgesellschaft, blieben nicht passiv. Sie übergaben bereits am 2. März 1888 der Generalstaatsanwaltschaft eine Beschwerde, deren Schlussfolgerungen es wert sind, hier berichtet zu werden. Dieser Beschwerdebrief besagt im wesentlichen, dass nach Angabe der Panamakanal -Gesellschaft die Menge an abgetragener Erde für den Schleusenkanal 43 Millionen Kubikmeter betragen soll.



Ende Oktober 1888, hatte die Kanalgesellschaft ihren Unternehmern 46.496:627 Kubikmeter an Erdarbeiten bezahlt. Der Kanal sollte demnach beendet sein. Die Gesellschaft kündigte zu dieser Zeit jedoch an, dass noch 24 Millionen Kubikmeter Erde abzutragen seien und dass der Schleusenkanal folglich erst halb fertig sei. Diese Zahlen sind von Gutachten als richtig anerkannt worden. Dies bedeutet, dass die Panamakanal -Gesellschaft 22.500.000 Kubikmeter Erdaushub zuviel bezahlt hatte, zu einen Durchschnittspreis von 7, 75 Goldfranken je Kubikmeter. Daraus ergibt sich so die Beschwerde eine Summe von rund 175.000.000 Goldfranken, die durch überhöhte Abrechnungen zustande kam, was den Tatbestand der Buchfälschung darstellt. Es ist erstaunlich, dass eine glaubwürdige Beschwerde, die sich auf Gutachten stützt, ohne Ergebnis bleiben sollte. Wie dem auch sei, die Aktionäre und Obligationäre reichten  beim Parlament ein Gesuch ein. Trotz aller Hindernisse, die sich auftaten, gelang es ihnen, dank der Unterstützung  durch zwei  Abgeordnete, den Herren
Le Provost de Launay  und  Jules Delahape, das Gesuch als Tagesordnungspunkt am 21. Juni 1890 einzubringen.  Der vortragende Interessenvertreter, Herr Gauthier de Clagny, äußerte sich sehr klar. Die Aktionäre, sagte er, sind zu Recht darüber verwundert, so müssen Sie zugeben, dass in der Panamakanal -Gesellschaft nicht, wie in anderen Kapitalgesellschaften, verfahren wurde. Weiterhin sind .sie darüber befremdet, dass nach dem Ruin vieler Aktionäre und Obligationäre der Liquidator es bisher nicht für nötig gehalten hat, die leitenden Personen der Panamakanal - Gesellschaft zur Verantwortung zu ziehen und, dass der Liquidator es seit 18 Monaten nicht.

 

 

 

 


 


 
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